Bundesverfassungsgericht nimmt die Bundesregierung in die Pflicht

Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Staatsanleihenkaufprogramm (PSPP) der EZB als kompetenzwidrig klassifiziert und damit einer Verfassungsbeschwerde in weiten Teilen Recht gegeben. Es rügt das Vorgehen von Bundesregierung und Bundestag, die verpflichtet gewesen wären, von der EZB eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für das Anleihekaufprogramm einzufordern. Das Ziel des PSPP, die Inflationsrate knapp unter 2 Prozent zu halten, habe weitgehende ökonomische Auswirkungen für alle Bürger, deren Verhältnismäßigkeit dargestellt hätte werden müssen.

Harald Weyel, europapolitischer Sprecher der AfD im Deutschen Bundestag, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als einen Schritt in die richtige Richtung:

„Das Bundesverfassungsgericht hat damit den gesunden Menschenverstand in seiner Auffassung bestätigt, dass ein Leben auf Pump unabsehbare Folgen hat. Es hat damit gleichzeitig dem wirtschaftspolitischen Sachverständigenrat der Bundesregierung, der sich in der Rechtfertigung des Vorgehens nicht genug hervortun konnte, ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die AfD darf sich durch die Entscheidung in ihrer Auffassung bestätigt sehen, dass die Bundesregierung, anstatt sich um das Wohl der deutschen Bürger zu kümmern, lieber als Erfüllungsgehilfe der EU handelt. Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Bundesregierung ans Schlafittchen, indem es sie ausdrücklich auffordert, der bisherigen Handhabung der Anleihekäufe entgegenzutreten.“


Daß sich das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung über ein anderslautendes Urteil des Europäischen Gerichtshof hinwegsetzte, sieht Weyel positiv:

„Die Entscheidung zeigt wieder einmal auf, dass der EuGH, ohne dafür ein demokratisches Mandat zu haben, sich rücksichtslos in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten einmischt. Das ist für einen souveränen Staat nicht hinnehmbar, und es ist gut, dass ihm das Bundesverfassungsgericht so deutlich seine Grenzen aufgezeigt hat.