Bundesregierung verleugnet Impfnebenwirkungen

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Die Uniklinik Köln verweigert Impfgeschädigten die Behandlung. Auf ihrer Webseite stand am 05.03.2023: »Patientinnen und Patienten mit Beschwerden, die nach einer Impfung aufgetreten sind, werden in unserer Ambulanz nicht behandelt.« Ich hakte bei der Bundesregierung nach, ob es zulässig sei, Patienten mit einem bestimmten Krankheitsbild pauschal die Behandlung zu verweigern.

Die Antwort des Gesundheitsministeriums lässt bezweifeln, ob das pauschale Vorgehen der Uniklinik zulässig ist: Es sei »stets im Einzelfall von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu bewerten, ob eine konkrete Behandlung trotz Kapazitätsengpässen möglich ist.« Die Antwort des Gesundheitsministeriums hebt zudem »ein breites Angebot an Unterstützungsleistungen bei Long COVID-Symptomatik« hervor, geht aber mit keinem Wort auf Impfschäden (Post-Vacc-Syndrom) ein.

Ein Gesundheitsministerium, das die Bevölkerung zur Impfung mit allen Mitteln der Kunst genötigt hat, hat den Opfern seiner Nötigung nichts anzubieten außer Abweisung – trotz der leeren Ankündigungen von Karl Lauterbach.