Aus einer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 23. August geht hervor, daß die Regierung sich ein Sonderrecht geschaffen habe, ohne Maske zu fliegen: Der Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes sieht eine Maskenpflicht im Flugverkehr vor. Das Bundesministerium der Verteidigung läßt Minister aber maskenfrei fliegen, denn »Luftfahrzeuge der Luftwaffe werden von Paragraf 28b des Infektionsschutzgesetzes nicht erfaßt, da sie keine Verkehrsmittel des Luftverkehrs im Sinne des Gesetzes darstellen.«
Durch diesen juristischen Kniff will das BMVg das Privileg der Regierungsangehörigen verteidigen, sich nicht an die lästigen Regeln zu halten, die sie normalsterblichen Reisenden aufdrücken. Weil einige Juristen allerdings der Meinung sind, daß diese vermeintliche Gesetzeslücke in Wahrheit keine ist, habe ich letzte Woche eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit gestellt in der Hoffnung, daß doch gleiches Recht für alle gilt.